• Telematikinfrastruktur (TI) - Was ist das? •

Die TI wird einen sicheren und problemlosen Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg ermöglichen. Sie ist eine digitale Datenautobahn und vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen. (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen.
Es erhalten nur Personen Zugang zur TI, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Ebenso weisen auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nach und sind durch die gematik geprüft und zugelassen.


• Wer muss daran teilnehmen? •

Bis zum 31.12.2018 sind Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten per Gesetz dazu verpflichtet, für eine Anbindung ihrer Praxis an die TI zu sorgen. Praxen, die das nicht umsetzen, müssen dann mit Honorarkürzungen zu rechnen. Die sinkenden Förderbeträge sprechen für eine zeitnahe Anbindung.


• VSDM - Was ist das? •

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste online Anwendung der eGK. Ärzte sind spätestens ab dem 31.12.2018 dazu verpflichtet, online die Versichertenstammdaten auf der Karte zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Aktuell befinden sich folgende Informationen im VSDM:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus

• Was ist der Unterschied zwischen dem normalen Internet und der TI? •

Die TI ist ein sicheres Netz für das deutsche Gesundheitswesen und vom Internet wirksam getrennt. Nur berechtigte Nutzer können die Anwendungen und Systeme verwenden.
Die TI vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander. Sie erleichtert so den sicheren Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg. Die TI ermöglicht den papierlosen und sicheren Datenaustausch mit identifizierten und autorisierten Kollegen im Klinik- und niedergelassenen Bereich, eine gesteigerte Arzneimittel-therapiesicherheit, Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen sowie stärkeres Einbeziehen des Patienten und das Nutzen selbsterfasster Gesundheitswerte.

Im Gegensatz zum normalen Internet ist die TI also ein geschlossener Raum ausschließlich für Beteiligte des Gesundheitswesens.


• E-Health-Gesetz - Was ist das? •

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und nutzbringender Anwendungen im Gesundheitswesen vor. Damit soll die Informationstechnologie in der Gesundheitsversorgung etabliert und somit die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Patientenversorgung weiter verbessert werden. Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html


• Welche E-Health-Anwendungen nutze ich mit der TI? •

für eine bessere Versorgung von Patienten sind folgende Anwendungen bereits verfügbaren bzw. geplant:

  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Elektronischer Arztbrief
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Telemedizinische Anwendungen
  • Elektronische Patientenakte

Weitere Informationen auch unter http://www.kbv.de/html/e-health-gesetz.php


• Sicherer Standort für den Konnektor – was bedeutet was? •

Der Konnektor muss entsprechend der Zulassungsbedingungen in solch einem Praxisbereich platziert werden, der vor dem physischen Zugriff Unbefugter geschützt ist. Dies wird durch einen verschließbaren Ort gewährleistet. Eine zusätzliche Maßnahme stellt das Kensington-Lock innerhalb der gesicherten Umgebung dar. Zugang dürfen nur durch den Praxisinhaber autorisierte Personen haben.


• Sind mehrere Konnektoren in einer Praxisgemeinschaft nötig? •

Es ist nicht unbedingt erforderlich, mehrere Konnektoren für eine Praxisgemeinschaft zu installieren. Gemäß der Finanzierungsvereinbarung ist aber jede Vertragsarztpraxis/Institution förderberechtigt. Für jede Institution innerhalb einer Praxisgemeinschaft sollte allerdings ein separates eHKT eingesetzt werden. Der Zugang der Institution zur TI wird über die SMC-B authentifiziert.


• Kann ich mit dem Konnektor im Internet surfen? •

Selbstverständlich. Der Konnektor bietet einen sicheren Kanal zur Nutzung des Internets, genannt - Sicherer Internet Service (SIS). Die Internetzugriffe über den SIS werden durch verschiedene Techniken, wie z. B. dem Filtern von unerwünschten Webseiten, abgesichert.


• Anbindung in Eigeninstallation – Ist das möglich? •

Eine Eigeninstallation ist nicht möglich.

Unsere PED-zertifizierten Techniker bringen alle erforderlichen Fachkenntnisse mit und können so die hohen Sicherheitsanforderungen der Gematik für die TI einhalten. Sie sind ein fester und wesentlicher Bestandteil der notwendigen sicheren Lieferkette für TI Produkte.


• Wie kann meine Praxis vorbereitend helfen? •

Um die für den Installationstermin notwendigen Voraussetzungen in Ihrer Praxis zu schaffen, ist ein vorbereitendes Gespräch mit einem PED-zertifizierten Techniker von SalusCard empfehlenswert. Die Praxis kann dieses vorbereitende Gespräch durch ein "Self-Assessment" unterstützen. Dafür bietet SalusCard eine Checkliste an. Mit dieser werden notwendige Voraussetzungen aufgenommen und unabdingbare Voraussetzungen für den TI-Praxisanschluss identifiziert.
Damit sich der Konnektor mit der TI verbinden kann, benötigt die Praxis einen Internetanschluss in ihrem Praxisnetz. Praxen, die noch keinen Internetanschluss besitzen, solletn frühzeitig Kontakt mit ihrem Anschlussanbieter aufnehmen (mind. 8 Wochen vor Installationstermin). An der Stelle, wo ein Kartenterminal benutzt werden soll (Behandlungsräume, Empfang, etc.), muss es einen Strom- und Netzweranschluss geben.
Danebem benötigen Praxen Nachweise, die eine Aithentifizierung der Praxis bzw. der Ärzte ermöglichen. Zum einen ist das die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) und zum anderen der elektronische Heilberufsausweis (eHBA - nicht für VSDM, sondern spätere Anwendungen). Der SMC-B muss rechtzeitig bestellt werden und zur Installation bereit stehen. Eine finale Inbetriebnahme der Praxis in der TI ist nur mit freigeschalteten SMC-B möglich.

SalusCard empfiehlt den Erwerb der SMC-B bei der Bundesdruckerei GmbH.


• Was ist die SMC-B und wie erhält erhält man sie? •

Die SMC-B ist die Praxis- oder Institutionskarte, auch Praxisausweis genannt. Um eine Verbindung zwischen Praxis oder Krankenhaus und der TI herzustellen, wird eine Praxis- bzw. Institutionskarte, also die SMC-B, benötigt. Sie dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Eine abschließende Inbetriebnahme der TI-Komponenten in der Praxis ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.
Um Arzt- und Zahnarztpraxen den Zugang zur TI-Infrastruktur so einfach wie möglich zu gestalten, arbeitet SalusCard in Bezug auf die Beschaffung der Komponente „SMC-B“ eng mit einem erfahrenen Partner zusammen - der Bundesdruckerei. Die Bundesdruckerei verfügt über fundiertes Wissen aus der Erprobungsphase und hat die hier gesammelten Erfahrungen prozessoptimiert u.a. über die Verarbeitung eines Bestellcodes umgesetzt.

Ärzte stellen ihren Antrag auf eine SMC-B im Antragsportal der Bundesdruckerei unter
Beantragungsweg Ärzte

Zahnärzte stellen ihren kostenpflichtigen Antrag auf eine SMC-B im gewohnten KZV Portal. Als Anbieter ist die Bundesdruckerei auszuwählen.
Beantragungsweg für Zahnärzte


• Gibt es Fristen für die Freischaltung der SMC-B nach Erhalt der Karte bzw. des PIN Briefes? •

Nach Erhalt der Karte und des dazugehörigen PIN-Briefes sollten Ärzte umgehend, jedoch mindestens innerhalb von 14 Tagen den Empfang der Karte und des Briefes im Antragsportal bestätigen.
Dies ist gleichbedeutend mit der Freischaltung. Erfolgt dies nicht innerhalb der 14-Tage-Frist, fordert die Bundesdruckerei den Antragsteller per Mail auf, diesen Schritt vorzunehmen. Hierfür besteht wieder eine 14-Tage-Frist. Sollte der Antragsteller in dieser Zeit seine Karte nicht freischalten, muss der TSP (Trusted Service Provider, Bundesdruckerei) zulassungsbedingt, das Zertifikat auf „endgültig nicht freigeschaltet“ stellen.

Für Zahnärzte gibt es keine Fristen.


• Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Installation der TI-Komponenten in der Praxis? •

Das Installieren der TI-Komponenten durch einen zertifizierten Techniker dauert in der hierfür vorbereiteten Praxis durchschnittlich ungefähr 120 Minuten. Die bisher durchgeführten Installationen haben diese Annahme überwiegend bestätigt.
Da der Techniker die einzelnen Komponenten zunächst abseits des Praxisgeschehens vorbereiten kann, muss der Praxisbetrieb nicht während der gesamten Zeit unterbrochen werden.


• Wie erfolgt die Bezahlung und wann wird die Förderung ausgezahlt? •

SalusCard stellt Praxen eine Rechnung, nachdem die Praxis erfolgreich an die TI angebunden wurde. Dazu wird am Tag der Installation ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt.
Voraussetzung für den Bezug des Förderbetrages ist der Nachweis der erstmaligen Nutzung der TI-Anwendung „Versichertenstammdatenmanagement” (VSDM). Hierzu ist durch die Praxis im weiteren Verlauf des Quartals der Installation mindestens ein Behandlungsfall anzulegen und abzurechnen.
Wir empfehlen den Kontakt zu Ihrer KV bzw. KZV, um das Beantragungsverfahren abzufragen.


• Wenn eine Onlineprüfung aus technischen Gründen nicht möglich ist, können dann die Versichertendaten eingelesen werden? •

Ja. Die Versichertendaten und das Einlesedatum werden immer aktuell in den Versichertendaten abgespeichert – auch dann, wenn eine Onlineprüfung nicht möglich ist.


• Wird die Abrechnung dadurch beeinflusst? Was bedeutet der Prüfnachweis? •

Nein, es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Abrechnung.
Jedoch wird der Prüfnachweis der eingelesenen eGKs in naher Zukunft Teil der Abrechnung sein. Er gibt einmal darüber Auskunft, wann eine Onlineprüfung durchgeführt wurde. Zum weiteren repräsentiert er das Ergebnis dieser Prüfung. Vergleichsweise, ob Kartendaten aktualisiert wurden oder eine Prüfung technisch nicht möglich war.
Es wird stets der erste gültige Prüfungsnachweis für das aktuelle Quartal in der Kartenhistorie angezeigt. Spätere Prüfungsnachweise werden historisch im Kartenarchiv gespeichert.


• Ergeben sich für die Patienten künftig längere Wartezeiten? •

Die Wartezeit beim Einlesen der eGK ist vergleichbar mit der, die heute durch das Einlesen entsteht.


• Die eGK eines Patienten kann nicht eingelesen werden. Funktioniert nach wie vor das manuelle Ersatzverfahren? •

Ja, das manuelle Ersatzverfahren funktioniert weiterhin. Es gibt aber keinen Prüfnachweis. Dies muss in den Abrechnungsdaten markiert werden.


• Ist das SNK ohne KV-SafeNet/FlexNet in der TI weiterhin nutzbar? •

KV-SafeNet bzw. FlexNet als bisherige Zugangswege in das „Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“ (SNK) werden durch die Freischaltung und Einrichtung des SNK als Bestandsnetz über den Konnektor ersetzt. Die Einrichtung erfolgt im Konnektor. Damit können bisher über KV-SafeNet oder FlexNet verfügbare übergreifende oder regionale KV-Dienste mit dem Konnektor weiter genutzt werden. Empfohlen wird, vor Kündigung des bisherigen KV-SafeNet Zugangs zu prüfen, ob insbesondere die regionalen Dienste einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen / Kassenzahnärztlichenr Vereinigungen auch weiterhin über den SNK-Zugang des Konnektors erreicht werden können. Checklisten hierzu wurde von der gematik und der KBV unter folgenden Links veröffentlicht.

Checkliste Gematik

Checkliste KBV

Für Fragen zu den jeweiligen Diensten stehen weiter die jeweiligen KVen/KZVen zur Verfügung.


• Welche Dienste, die bisher via KV-SafeNet / FlexNet erreichbar sind, können auch über die TI genutzt werden? •

Bitte erfragen Sie im konkreten Fall bei Ihrer KV bzw. KZV die regionalen Diensten, die in der TI verfügbar sind.


• Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meinen KV-SafeNet Anschluss? •

Sind die seitens der Praxis benötigten KV-Dienste über den Konnektor erreichbar, so können TELEMED KV-SafeNet Anwender, die einen TI-Zugang bei der CGM gebucht haben, ihren bisherigen KV-SafeNet-Zugang (außerhalb der nach KV-SafeNet Richtlinie 3.1 geltenden Kündigungsfristen) zum Ende des auf die TI-Einrichtung folgenden Abrechnungsmonats kündigen.


• Erhalte ich technische Unterstützung für mein Gerät? •

Sie haben mit SalusCard einen PED-zertifizierten und kompetenten Servicepartner an Ihrer Seite. Perfekt ausgebildete Techniker und Servicespezialisten gewährleisten eine bundesweite Gerätebetreuung.


• Warum hat das Gerät keinen Ein- / Ausschalter? •

Ein Ein- / Ausschalter im Niederspannungsbereich löst das Problem der Verlustleistung der üblicher Weise zum Betrieb von Nierdervoltgeräten (Bildschirm, Drucker, Terminal, PC...) verwendeten Schaltnetzteile nicht. Entscheidend zur Betriebskostenoptimierung ist der Betrieb aller am Arbeitsplatz verwendeten Geräte an einer Steckdosenleiste mit Schalter, der in der Differenzzeit zu 40 Stunden/Woche (das sind 128 Stunden!) stromlos geschaltet wird.
Der Stromverbrauch im Standby Mode für das Terminal mit Steckernetzteil beträgt ca. 5 Watt. Das Steckernetzteil hat hierbei einen Eigenverbrauch von ca. 2 Watt. Der Stromverbrauch im Betrieb des Terminals beträgt insgesamt ca. 10 Watt.

Empfehlung:
Betreiben Sie das Terminal und alle am PC angeschlossenen Geräte (Bildschirm, Drucker,..) an einer Master-Slave Steckdose, die alle anderen Arbeitsplatzgeräte nur dann mit Strom versorgt, wenn der PC eingeschaltet ist.


• Kann das neue Kartenlesegerät auch die bisherige KVK verarbeiten? •

JA. Unsere Chipkartenlesegeräte verarbeiten problemlos beide Kartensysteme.


Info


PED zertifiziert
für Telematikinfrastruktur


Telefon(035478) 178090


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